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Praktikum

04.10.2022 - Artikel

Alle Antragsteller, auch Babys, Kleinkinder und Gebrechliche, müssen persönlich zur Antragstellung erscheinen. Dabei sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Antragsformular, 2 Exemplare, ausgefüllt und unterzeichnet (bei Kindern vom mitausreisendem Elternteil)
  2. Passfotos: 2 Stück, biometrisch, Person gut erkennbar, 35x45 mm; weißer Hintergrund. Weitere Anforderungen finden sich hier.
  3. Gültiger Reisepass, ab 10 Jahren unterschrieben: Original und 2 Kopien von allen Daten-Seiten (=erste 4 Seiten, letzte Seite [falls sich auf dieser die Unterschrift befindet] und alle anderen Seiten, auf der sich Visa oder Stempel befinden)
  4. Antragsgebühr in bar im Gegenwert von 75 Euro, für Kinder (unter 18) den Gegenwert von 37,50 Euro, zahlbar in US-Dollar
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    Bitte legen Sie alle ab Punkt 5 genannten Unterlagen im Original (wo markiert) und mit 2 Kopien mit einer deutschen Übersetzung (vereidigter Übersetzer) vor.
  5. ausführlicher Lebenslauf
  6. ausführliches Motivationsschreiben
  7. Qualifikationsnachweis (Nachweis bisheriger Studienleistungen mit ausführlicher Notenübersicht oder Hochschulabschluss)
  8. Praktikumsvertrag
    zusätzlich:
    - bei Erasmuspraktikum: Learning Agreement (vollst. ausgefüllt) und Bestätigung der Heimatuni oder
    - bei Praktikum mit deutschem/europäischem Stipendium: Stipendiennachweis oder
    - bei sonstigen Fällen (auch Famulatur): Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit und Studiennachweis mit Angabe über Dauer des bisherigen Studiums
  9. Finanzierung (11,208,- EUR/ Jahr – es sei denn das Praktikum ist mindestlohnpflichtig): sofern nicht durch Vergütung/Stipendium erfüllt
    - von der Ausländerbehörde ausgestellte Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG (es werden keine notariellen Verpflichtungserklärungen angenommen.) Die Verpflichtungserklärung muss den Aufenthaltswecke „Praktikum“ und den Vermerk „Bonität nachgewiesen“ enthalten.
    oder
    - Sperrkonto
    Hinweis: Eine Krankenversicherung müssen Sie bei Antragstellung noch nicht einreichen. Diese fordern wir bei Bedarf nach.

Ich bin ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass ich gem. § 82 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz verpflichtet bin, die oben markierten fehlenden Unterlagen unverzüglich beizubringen. Die fehlenden Dokumente sind bis spätestens ………………………………………………… (drei Monate) nachzureichen. Nach Ablauf dieser Frist können nicht nachgewiesene Umstände bei der Entscheidung über den Visumantrag unberücksichtigt bleiben.

Merkblatt zum Ausdrucken als PDF

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