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Gesundheitsberufe

04.10.2022 - Artikel

Alle Antragsteller, auch Babys, Kleinkinder und Gebrechliche, müssen persönlich zur Antragstellung erscheinen. Dabei sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Antragsformular, 2 Exemplare, ausgefüllt und unterzeichnet (bei Kindern vom mitausreisendem Elternteil)
  2. Passfotos: 2 Stück, biometrisch, Person gut erkennbar, 35x45 mm; weißer Hintergrund. Weitere Anforderungen finden sich hier.
  3. Gültiger Reisepass, ab 10 Jahren unterschrieben: Original und 2 Kopien von allen Daten-Seiten (=erste 4 Seiten, letzte Seite [falls sich auf dieser die Unterschrift befindet] und alle anderen Seiten, auf der sich Visa oder Stempel befinden)
  4. Antragsgebühr in bar im Gegenwert von 75 Euro, für Kinder (unter 18) den Gegenwert von 37,50 Euro, zahlbar in US-Dollar
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    Bitte legen Sie alle ab Punkt 5 genannten Unterlagen im Original (wo markiert) und mit 2 Kopien mit einer deutschen Übersetzung (vereidigter Übersetzer) vor.
  5. ausführlicher Lebenslauf
  6. ausführliches Motivationsschreiben
  7. Nachweis über ausländische Ausbildung (Gesundheitswesen) oder Hochschulabschluss (Medizinstudium)
  8. Defizitbescheid/Approbation/Berufsausübungserlaubnis oder Zusicherung zur Berufsausübung (Eingangsbestätigung ist nicht ausreichend !!!) der zuständigen Behörde in Deutschland www.anerkennung-in-deutschland.de
  9. Nachweise über weitere Kenntnisse (z.B. Zusatzqualifikationen, Arbeitserfahrung, etc.)
    Je nach Aufenthaltszweck

    A) Facharztausbildung
    a) Zusage eines Krankenhauses in Deutschland zur Facharztausbildung
    b) Finanzierung:
    - Angabe des Gehalts im Arbeitsvertrag mit dem Krankenhaus oder
    - Regierungsstipendium
    c) Deutschkenntnisse (mind. B2-Niveau - ALTE-Zertifikat, derzeit nur beim Goethe Institut Beirut möglich)

    B) Arbeitsaufnahme ohne weitere Anerkennungsmaßnahmen: (s. auch Merkblatt 05
    a) Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
    b) Deutschkenntnisse (mind. B2-Niveau - ALTE-Zertifikat, derzeit nur beim Goethe Institut Beirut möglich)

    C) Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation:
    a) je nach Einzelfall
    Nachweis eines Anpassungslehrgangs:
    - Betreuer
    - Bildungsmaßnahmen zum Ausgleich der Defizite (s. Bescheid)
    - Bestätigung, dass diese in Klinik/Pflegeeinrichtung ggf. in Kooperation mit Bildungseinrichtung stattfinden können
    - Angaben zur Vergütung
    oder

    Anmeldung zur Kenntnisprüfung oder Fachsprachprüfung (ggf. mit vorgeschaltetem Kurs)
    oder/und

    Anmeldung zum Sprachkurs (für Mediziner) und Nachweis der Bezahlung (wenn nicht vorhanden: siehe d)
    b) Arbeitsvertrag/-platzangebot für anschließende Tätigkeit
    c) Nachweise über weitere Kenntnisse (z.B. Zusatzqualifikationen, Arbeitserfahrung, etc.)
    d) Deutschkenntnisse (Niveau je nach Einzelfall - ALTE-Zertifikat, derzeit nur beim Goethe Institut Beirut möglich)

    e) Finanzierung (12,328,80 EUR / Jahr): sofern nicht durch Vergütung erfüllt
    - von der Ausländerbehörde ausgestellte Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG (es werden keine notariellen Verpflichtungserklärungen angenommen.) Die Verpflichtungserklärung muss den Aufenthaltswecke „Anerkennung Berufsqualifikation bzw. § 16d AufenthG“ und den Vermerk „Bonität nachgewiesen“ enthalten.
    oder
    - Sperrkonto

Hinweis: Eine Krankenversicherung müssen Sie bei Antragstellung noch nicht einreichen. Diese fordern wir bei Bedarf nach.

Ich bin ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass ich gem. § 82 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz verpflichtet bin, die oben markierten fehlenden Unterlagen unverzüglich beizubringen. Die fehlenden Dokumente sind bis spätestens ………………………………………………… (drei Monate) nachzureichen. Nach Ablauf dieser Frist können nicht nachgewiesene Umstände bei der Entscheidung über den Visumantrag unberücksichtigt bleiben.

Merkblatt zum Ausdrucken als PDF

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